Wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, sind nach Maßgabe von Land und Bistum in NRW ab dem 1. Mai wieder öffentliche Gottesdienste möglich. In unserer Pfarrei beginnen wir in unseren Kirchen am Samstag, 2. Mai mit den Vorabendmesse und am 3. Mai mit den Sonntagsmessen.
Das Seelsorgeteam, Vertreter des Kirchenvorstandes und des Pfarreirates sind im engen Austausch, um die Details zu klären, wie vor allem die Hygienevorschriften vor Ort eingehalten werden können.
Mit den Vorabendmessen am Samstag, den 2. Mai, beginnen wir in unserer Pfarrei die gewohnten Messfeiern in unseren Kirchen wieder aufzunehmen. Die Messfeiern in der Antoniuskapelle Kevelaer werden in die Pfarrkirche, die Messfeiern in Katharinenkapelle Winnekendonk in die Urbanuskirche verlegt.
Vor der Kirche wird ein Ordner auf den Mindestabstand achten.
Um den Sicherheitsabstand In der Kirche gewährleisten zu können, muss die Anzahl der Sitzplätze für Gläubige deutlich eingeschränkt werden. Diese Plätze werden durch ein dort abgelegtes Gotteslob gekennzeichnet.
Folgende Anzahl an Plätzen können wir in den Kirchen gemäß den Sicherheitsvorschriften vorhalten:
St. Antonius Kevelaer: 64
St. Quirinus Twisteden: 36
St. Petrus Wetten: 45
St. Urbanus Winnekendonk: 54
St. Antonius Kervenheim: 30
Es handelt sich hierbei um die Mindestzahl an Gläubigen, die an einem Gottesdienst teilnehmen können. Da unter Umständen ein Platz auch von einem Paar bzw. einer kleinen Familie belegt werden darf, kann sich die Anzahl der teilnehmenden Gläubigen – wenn auch geringfügig – erhöhen.
Damit so viele Gläubige wie möglich an den Gottesdiensten teilnehmen können, wird ein Ordner Ihnen die Plätze in der Kirche zuweisen. Gewohnte Stammplätze können nicht eingenommen werden.
Ist die Kapazität an Plätzen ausgereizt, dürfen wir keine Gläubigen mehr in die Kirchen lassen. Wir hoffen, dass das nicht passieren muss. Sollte sich zeigen, dass die Plätze deutlich nicht ausreichen, werden wir zusätzliche Gottesdienste anbieten.
Markierungen auf dem Boden geben eine Orientierung für den Mindestabstand während des Kommunionganges bzw. des Verlassens der Kirche. Beides erfolgt nach einer Ordnung, die in der Kirche bekanntgegeben wird und sich nach der Anzahl der Kirchenschiffe orientiert.
Bei den Messfeiern werden weder Kommunionhelfer/ -innen noch Messdiener/ -innen Dienst tun.
Wir alle haben mit einer solchen Situation keinerlei Erfahrung.
Wir bitten daher um gegenseitige Rücksichtnahme und
auf das Befolgen der Anweisungen der bestellten Ordner.
Bei der Überlegung, ob Sie zum Sonntagsgottesdienst kommen sollen oder nicht, ist folgendes zu bedenken:
- Nach wie vor sind die Gläubigen während der Pandemie von der Sonntagspflicht befreit.
- Um die Kommunion zu empfangen, bietet sich auch der Besuch einer meist von weniger Gläubigen besuchten Werktagsmesse an.
- Überlegen Sie, ob Sie sich sicher und gesund genug fühlen. Gerade wenn Sie einer sogenannten Risikogruppe zugerechnet werden, sollten Sie vorsichtig sein.
Wir freuen uns – wenn auch unter einschränkenden Maßnahmen – wieder gemeinsam in unseren Kirchen Gott loben sowie die Sakramente feiren zu können.