Institutionelles Schutzkonzept
Gemäß der Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz und des Bistums Münster hat sich die Kirchengemeinde im Herbst 2019 ein Institutionelles Schutzkonzept gegeben. Es wurde im engen Kontakt mit den in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen erstellt und vom Kirchenvorstand in Kraft gesetzt.
Mit dem ISK soll in unseren Gemeinden ein Klima des Vertrauens, des gegenseitigen Respekts und der Achtsamkeit geschaffen werden.
Im Fall von Grenzverletzungen und Übergriffen regelt das Schutzkonzept ein verbindliches Vorgehen. Eine Liste mit Kontakten und Hilfsangeboten finden Sie im Schutzkonzept.
Im Falle einer Vermutung oder eines Verdachtes von grenzverletzendem Verhalten gegenüber Schutzbefohlenen möchten wir so schnell wie möglich weiterhelfen.
In unserer Kirchengemeinde können Sie sich an die sogenannte Präventionsfachkraft wenden:
Frau Ursula Grave-Bousart
Auch das Bistum hat Ansprechpersonen für diese Fälle: