Anonymes Hinweisgebersystem „Hintbox“
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) in Unternehmen und Behörden geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen.
Deswegen hat das Bistum Münster auch für alle Kirchengemeinden ein System eingeführt, durch das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anonym Hinweise geben können.
Für Hinweisgebende stehen nun ab sofort nachstehende Meldewege zur Verfügung: